Läusealarm

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Meldungspflichtige Krankheiten

Es gibt verschiedene Krankheiten, die meldepflichtig sind.

Das bedeutet, dass wir als Schule die erkrankten Kinder beim Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises melden müssen. Das Gesundheitsamt behält somit den Überblick und ergreift ggf. Maßnahmen, um eine extreme Weiterverbreitung zu verhindern.

 

Daher ist es sehr wichtig, dass Sie die Schulleitung oder das Sekretariat über die meldungspflichtige Krankheit Ihres Kindes informieren.

 

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Belehrung Infektionsschutzgesetz2023.pdf
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